Wenn Privatschulen anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss, Wirtschaftsschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, dann handelt es sich um Ersatzschulen, deren Besuch den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzt. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung oder Genehmigung und sind der staatlichen Aufsicht unterworfen.
Solche Privatschulen erhalten eine staatliche Refinanzierung je nach Landesrecht. Die Pflicht zur Förderung der Privatschulen resultiert aus Art. 7 GG., üblich waren lange Zeit etwa 90 Prozent des Betrages, den die Schule als staatliche Schule erhalten würde.
Mit Einsparungsbegründungen oder aber um sich den eigenen Gestaltungsspielraum in der Schulnetzplanung zu erhalten oder zu erweitern, gibt es zuweilen staatliche Bestrebungen, den Schulen in freier Trägerschaft die Zuschüsse zu kürzen.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Abschlüsse sollte die staatliche Kontrolle berall greifen, sie ist allerdings nicht überall gleich stark. Genehmigte Ersatzschulen, in Nordrhein-Westfalen anerkannte Ergänzungsschulen, besitzen keine Hoheitsrechte, ihre Schüler müssen daher sogenannte Externenprüfungen ablegen um ein entsprechendes staatliches Zeugnis zu erhalten. Die genaue Regelung unterliegt hier, wie immer beim Bildungsrecht, den einzelnen Bundesländern.
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die keine Ersatzschulen sind. Schüler, die eine Ergänzungsschule besuchen, erfüllen dadurch in der Regel nicht die Schulpflicht, außer in Nordrhein-Westfalen auf staatlich anerkannten Ergänzungsschulen. Diese Besonderheit gibt es, weil in Nordrhein-Westfalen nicht zwischen anerkannten und genehmigten Ersatzschulen unterschieden wird und die anerkannte Ergänzungsschule die Funktion der genehmigten Ersatzschule in den anderen Bundesländern übernimmt. Ergänzungsschulen müssen, außer in NRW, nicht staatlich genehmigt werden. Ihre Eröffnung muss den staatlichen Behörden lediglich angezeigt werden. In NRW können auch die Ergänzungsschulen eine staatliche Anerkennung erhalten.
Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, z.B. die einjährige Höhere Berufsfachschule, Sprachschulen, Schauspielschulen oder Dolmetscherschulen.
Freie Unterrichtseinrichtungen zählen im allgemeinen Sprachgebrauch nicht zu den Privatschulen. Es handelt sich hierbei um Unterrichtseinrichtungen wie Tanz-, Karate- oder Judoschulen, sowie Nachhilfeinstitute.
Unser LRS-Förderinstitut hat die Anerkennung als freie Unterrichtseinrichtung.
weitere Informationen (externer Link!):
Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf zu privaten Ergänzungsschulen und freien Unterrichtseinrichtungen:
http://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/service/Ergaenzungsschulen.pdf
Verzeichnis der Ergänzungsschulen der Bezirksregierung Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de/schule/privatschulen_sonstiges/pdf/ListeErgaenzungsschulen.pdf