In der Regel werden Fahrtkosten des Schülers, zum Teil abhängig von de Entfernung zur Schule, erstattet. Der Schulträger (in der Regel die Kommune) schließt dazu mit dem örtlichen Verkehrsverbund eine vertragliche Regelung ab. Üblicherweise stellt dann die Schule dem Schüler ein sogenanntes Schoko-Ticket zur Verfügung. Da das Schoko-Ticket über den Schulweg hinaus zur Verfügung steht, muss dann ein zusätzlicher Betrag durch die Eltern übernommen werden. Dieser Betrag beträgt bis zu 12,00€.
Nach geltender Rechtslage (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/FAQSchuelerfahrkosten/SchuelerfahrkostenVO.pdf) gilt diese jedoch ausschließlich für öffentliche Schulen.
Im Schulgesetz (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf) werden für Ersatzschulen ausdrücklich Ausnahmeregelungen getroffen, dass diese Fahrtkosten zu bezuschussen sind (§ 106 (1) 2. c) Diese Regelung trifft jedoch nicht für Ergänzungsschulen zu.
Daher könnte die Privatschule zwar mit dem Verkehrsverbund einen Vertrag schließen, die Kosten müssten jedoch von den Eltern selbst getragen werden. Das heißt, dass zusätzlich zum üblichen Eigenanteil von 11,20€ auch die Grundkosten (z.B. Tarif A 35,00€ / Tarif B 50,00€) zu tragen wären.
Alternativ zum sogenannten Schoko-Ticket bietet der Verkehrsverbund ein YoungTicket bzw, YoungTicket PLUS an. Die Kosten des YoungTicket PLUS unterschreiten die o.a. Beträge ( http://www.niederrheinwerke.de/cms/page/de/tickets-tarife/8 ).
Dieses Ticket kann in den Abendstunden und am Wochenende ebenfalls wie das Schoko-Ticket eingesetzt werden. Ansonsten gilt dieses nur für den Schulweg.
Wir empfehlen daher die direkte Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Anbieter (z.B. Niederrheinwerke, SWK etc.) und dort ein entsprechendes Abo abzuschließen.
Als Schüler unserer Schule haben die Kinder Anspruch auf das Young Ticket Plus.
Die Leistungen sind:
Die Preise:
Preisstufe A1 38,57 €
Preisstufe A2 38,87 €
Preisstufe B 56,22 €
Preisstufe C 71,07 €
Preisstufe D 76,91 €
( aus www.vrr.de)